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Zum Weltautismustag am 2. April: Mit Autismus und Unterstützung voll dabei

Quelle: Malteser Hilfsdienst
31.03.2020

Erding, Freising

Malteser Schulbegleitung – Inklusion vom Kindergarten bis zur Hochschule

Malteser Schulbegleitung – Inklusion vom Kindergarten bis zur Hochschule

Autist – na und? Am 2. April ist Weltautismustag. Menschen mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung zeigen häufig Auffälligkeiten im Sozialverhalten oder eine Beeinträchtigung in Kommunikation und Sprache. „Diese Beeinträchtigungen waren jahrzehntelang Grund genug, Kinder mit Autismus-Diagnose in Sonderschulen abzuschieben“, weiß Lena Fröhlich, Leiterin Schulbegleitdienst der Malteser im Bezirk Ost-Oberbayern.

„Zum Glück“, so Fröhlich weiter, „haben sich die Zeiten geändert.“ Inklusion heißt das Stichwort, das gleiche Bildungschancen für alle eröffnet. Eine Möglichkeit, der Benachteiligung von Menschen mit Handicap entgegenzuwirken, bietet der Malteser Schulbegleitdienst. „Dieses Angebot ermöglicht in den drei Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg 25 Kindern und Jugendlichen mit Handicap die erfolgreiche Teilnahme am Schulalltag“, erklärt die Fachfrau. In manchen Bezirken trifft die Diagnose Autismus auf rund ein Drittel aller Klienten im Malteser Schulbegleitdienst zu. „Das sind bayernweit über 160 Kinder, die wir allein aufgrund von einer Autismus-Diagnose in der Schule unterstützen“, so Fröhlich.

Bayernweit begleiten mehr als 660 Malteser Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Kindergärten und ‑krippen, in Horten und Schulen. Diese Helfer ermöglichen den Besuch und die tatsächliche Teilhabe in der entsprechenden Einrichtung. Sie sind dabei die stillen Helfer im Hintergrund, die Betroffenen bei Bedarf zur Hand gehen. „Unser Anspruch ist die Chancengleichheit für alle“, erläutert Fröhlich. Bei der individuellen Einzelbetreuung in der Einrichtung stehen dabei die Entwicklung der Selbstständigkeit und die Integration in die Gruppe beziehungsweise in die Klasse im Vordergrund.

Mit der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen bestärkt. „Seit dem Beschluss haben wir vielen Familien helfen können. Die Nachfrage ist aber weiter groß. Die Malteser Schulbegleiter versuchen, allen Anfragen nachzukommen und zu helfen. Eine 100-prozentige Umsetzung ist aber nach wie vor eine große Herausforderung für Eltern, Kind bzw. Jugendlichen sowie die Einrichtung“, sagt Fröhlich.

Eine der Hauptaufgaben des Malteser Schulbegleitdienstes sei, hierbei alle Beteiligten zu unterstützen und dem Kind bzw. dem Schüler bedarfsgerechte Hilfen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Malteser Schulbegleitdienst erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 08122/ 99551-74 oder auf der Homepage www.malteser-schulbegleitdienst.de.

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