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Wahlrecht auch für Menschen mit Behinderung

Quelle: Caritas Zentrum Erding
16.12.2019

Erding

Seit Mai 2019 hat der Bundestag den Weg frei gemacht und ein rechtswidriges Verbot aufgehoben, so dass alle Menschen, auch Menschen mit Behinderung, die unter einer Betreuung stehen, wählen dürfen.

Seit Mai 2019 hat der Bundestag den Weg frei gemacht und ein rechtswidriges Verbot aufgehoben, so dass alle Menschen, auch Menschen mit Behinderung, die unter einer Betreuung stehen, wählen dürfen. Die Entscheidung hatte zur Folge, dass bei der Europawahl 2019 alle Menschen das Recht hatten wählen zu gehen, es sei denn, es stand ein gerichtliches Verbot dem entgegen.

Die Kommunalwahl am 15. März 2020 ist für die genannte Gruppe von Menschen mit Behinderung in Bayern die zweite Wahl, in der sie ihr Recht auf Wählen wahrnehmen können.

Dieses Ereignis nehmen der AWO Kreisverband Ebersberg und die Caritas Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung in Erding zum Anlass, Menschen mit einer Behinderung das Thema Kommunalwahl näher zu bringen. Welche Aufgaben haben Kommunen, was wird gewählt, welche Parteien treten zur Wahl an und auch ganz praktisch, wie ist ein Wahlzettel aufgebaut und wie wird dieser regelkonform ausgefüllt.

Dies geschieht im Rahmen eines Workshops, die die AWO gemeinsam mit der Caritas am 11. Januar 2020 im Rathaus in Frauenberg organisiert. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr vor dem Rathaus in Frauenberg. Ein Fahrdienst aus Markt Schwaben (AWO) und aus Erding (Caritas) ist eingerichtet. Anmeldung und weitere Informationen bis zum 03. Januar 2020 entweder unter AWO Offene Behindertenarbeit, Herzog-Ludwig-Str. 20, Markt Schwaben, 08121 – 9334-41 oder in der Caritas Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung, Landshuter Str. 37, Erding, 08122 – 95 809 – 0.

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