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Hintergrund der Vorführung eines 20-jährigen Nigerianers war der Erlass eines Haftbefehls gegen ihn durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Erding.
Der Beschuldigte sollte am 13.02.2019 vom Flughafen München aus auf dem Luftweg nach Italien abgeschoben werden. Kurz vor dem Abflug hatte er gegenüber den ihm zum Flugzeug begleitenden Polizeibeamten erheblichen Widerstand geleistet, weshalb die Abschiebung abgebrochen worden war.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht deshalb gegen ihn die Untersuchungshaft an. Während der Eröffnung des Haftbefehls versuchte der Beschuldigte sich selbst mit seinen Handfesseln die Luft abzudrücken, schlug mit seinem Kopf in Selbstverletzungsabsicht heftig gegen die Wand und trat mit den Füßen um sich.
Den drei anwesenden Polizeibeamten gelang es zusammen mit den beiden herbeigerufenen Justizwachtmeistern den Beschuldigten zu fixieren und so eine weitere Selbstverletzung zu verhindern.
Der verständigte Notarzt hielt eine Einweisung des Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus für erforderlich, wohin der Beschuldigte in einem Krankenwagen in Polizeibegleitung verbracht wurde. Außer dem Beschuldigten, der leichte Verletzungen davon trug, wurde bei dem Vorfall niemand verletzt.
Zeitgleich eröffnete im Nebenzimmer ein anderer Richter einer 63-jährigen Armenierin einen Abschiebehaftbefehl. Dabei erlitt die Frau einen Schwächeanfall. Sie konnte durch den bereits wegen des anderen Vorfalls anwesenden Notarzt umgehend ambulant versorgt werden.
Vorfälle am Amtsgericht Erding
Quelle: Amtsgericht Erding
15.02.2019
Erding
Presseerklärung zu Vorfällen am Amtsgericht Erding im Zusammenhang mit Haftbefehlseröffnungen
Presseerklärung zu Vorfällen am Amtsgericht Erding im Zusammenhang mit Haftbefehlseröffnungen
Am Nachmittag des 14.02.2019 fanden in den Räumen des Amtsgerichts mehrere Haftbefehlseröffnungen statt.Hintergrund der Vorführung eines 20-jährigen Nigerianers war der Erlass eines Haftbefehls gegen ihn durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Erding.
Der Beschuldigte sollte am 13.02.2019 vom Flughafen München aus auf dem Luftweg nach Italien abgeschoben werden. Kurz vor dem Abflug hatte er gegenüber den ihm zum Flugzeug begleitenden Polizeibeamten erheblichen Widerstand geleistet, weshalb die Abschiebung abgebrochen worden war.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht deshalb gegen ihn die Untersuchungshaft an. Während der Eröffnung des Haftbefehls versuchte der Beschuldigte sich selbst mit seinen Handfesseln die Luft abzudrücken, schlug mit seinem Kopf in Selbstverletzungsabsicht heftig gegen die Wand und trat mit den Füßen um sich.
Den drei anwesenden Polizeibeamten gelang es zusammen mit den beiden herbeigerufenen Justizwachtmeistern den Beschuldigten zu fixieren und so eine weitere Selbstverletzung zu verhindern.
Der verständigte Notarzt hielt eine Einweisung des Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus für erforderlich, wohin der Beschuldigte in einem Krankenwagen in Polizeibegleitung verbracht wurde. Außer dem Beschuldigten, der leichte Verletzungen davon trug, wurde bei dem Vorfall niemand verletzt.
Zeitgleich eröffnete im Nebenzimmer ein anderer Richter einer 63-jährigen Armenierin einen Abschiebehaftbefehl. Dabei erlitt die Frau einen Schwächeanfall. Sie konnte durch den bereits wegen des anderen Vorfalls anwesenden Notarzt umgehend ambulant versorgt werden.