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Maskenpflicht ab Montag auch im Amtsgericht Erding

Quelle: Amtsgericht Erding
24.04.2020

Erding

Ab Montag, den 27.04.2020 bis auf weiteres wird für den öffentlichen Bereich im Gebäude in Erding (insbesondere Eingangsbereich, Gänge, Wartebereich, öffentliche Toiletten) sowie in den Räumen des Grundbuchamtes Maskenpflicht angeordnet.

Ab Montag, den 27.04.2020 bis auf weiteres wird für den öffentlichen Bereich im Gebäude an der Münchener Straße 27 in Erding (insbesondere Eingangsbereich, Gänge, Wartebereich, öffentliche Toiletten) sowie in den Räumen des Grundbuchamtes, Am Gries 21 Maskenpflicht angeordnet.

Der Zugang zum Gebäude sowie der Aufenthalt in den Gängen und im Wartebereich ist nur bei Tragen einer Maske erlaubt. Die Kontrolle erfolgt im Gebäude an der Münchner Straße 27 durch die Wachtmeister.

Der Mindestabstand zwischen den sich in diesen Bereichen aufhaltenden Personen von 1,5 Meter muss, soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten möglich, eingehalten werden.

Die Anordnungsbefugnis in den Sitzungssälen obliegt weiterhin dem jeweiligen Vorsitzenden.

Zusätzlich verbleibt es bei den bereits durchgeführten Beschränkungen. Es wird, um den Gerichtsbetreib im Notfall aufrechterhalten zu können, weiterhin im Rotationsbetrieb gearbeitet.

Der Zutritt zum Bürgerservice ist nur in wirklichen Eilfällen möglich. Im Übrigen wird gebeten, Anträge, Schreiben und Mitteilungen an das Gericht und an das Grundbuchamt schriftlich, per Fax oder bei Anwälten über den elektronischen Rechtsverkehr einzureichen. Die Mitarbeiter stehen in Zweifelsfällen für telefonische Anfragen zur Verfügung.

Diese Anordnung dient dem Schutz der Besucher und der Mitarbeiter des Gerichts. Gerade aufgrund der großen räumlichen Enge am Amtsgericht Erding in allen Bereichen ist diese Maßnahme dringend erforderlich.

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