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Malteser Mahlzeitenpatenschaften – damit Bedürftige nicht aus Not „fasten“

Quelle: Malteser Hilfsdienst
22.03.2022

Erding, Freising

Wenn Menschen aus Not „fasten“ Die Malteser unterstützen Bedürftige mit spendenfinanzierten Mahlzeitenpatenschaften

Wenn Menschen aus Not „fasten“ Die Malteser unterstützen Bedürftige mit spendenfinanzierten Mahlzeitenpatenschaften

In der Fastenzeit verzichten viele Menschen für eine begrenzte Zeit etwa auf Alkohol oder Süßigkeiten. Sie tun es aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen und aus freiem Willen. Anders sieht es gerade bei älteren oder kranken Menschen aus, die trotz staatlicher Unterstützung sehr wenig Geld zum Leben haben. Da reicht das Wenige oft auch nicht für regelmäßige Mahlzeiten, von gesundem Obst und Gemüse ganz zu schweigen. Die aktuelle Preisentwicklung verschärft die Lage für die Betroffenen gerade zusätzlich.

Damit auch diese Menschen täglich eine warme und ausgewogene Mahlzeit genießen können, bieten die Malteser seit mehreren Jahren Mahlzeitenpatenschaften an: Privatpersonen oder Unternehmen sorgen mit ihrer Spende dafür, dass überall dort, wo der Malteser Menüservice angeboten wird, auch bedürftige ältere und kranke Menschen jeden Tag ein Mittagsmenü bekommen können.

Leider ist die Hemmschwelle bei den Bedürftigen sehr hoch, weiß Annette Truk vom Team Soziale Dienste. „Wenn sich ältere Menschen am Telefon nach den Preisen für unseren Menüservice erkundigen, erkennen wir an der Reaktion manchmal, dass sie sich das Essen nicht leisten können“, erklärt sie. „Dann können wir nachfragen, ob vielleicht die Voraussetzungen für eine Mahlzeitenpatenschaft vorliegen.“

Grundsätzlich kommt für eine Patenschaft in Betracht, wer eine deutsche Rente bezieht oder wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Außerdem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person bezieht Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe, hat einen Berechtigungsschein der Tafel beziehungsweise eine Sozialcard oder es bleiben nach Abzug der Miete weniger als 600 Euro monatlich zum Leben übrig.

„Wir haben es auch schon erlebt, dass Kunden nicht mehr gezahlt haben und sich dann beim Nachfragen herausgestellt hat, dass wir mit einer Mahlzeitenpatenschaft helfen können“, berichtet Truk. Sie ist überzeugt, dass es noch viel mehr Bedürftige gibt, die von diesem Angebot profitieren könnten. „Es wäre wichtig, dass Nachbarn und andere Bezugspersonen die Bedürftigen auf das Angebot aufmerksam machen und sie zu einem Anruf bewegen“, wünscht sich auch Sebastian Oberpriller, Kreisgeschäftsführer der Malteser Erding Freising Ebersberg.

Wenn sich jemand um eine Mahlzeitenpatenschaft „bewirbt“, prüfen die Malteser, ob alle Voraussetzungen gegeben sind. „Dabei werden alle Informationen vertraulich behandelt“, verspricht Truk.„Und das spendenfinanzierte Mittagsmenü wird genauso von den Malteser Mitarbeitern gebracht wie das selbst finanzierte.“

Eine Mahlzeitenpatenschaft wird immer für ein Jahr bewilligt und dann nach erneuter Prüfung verlängert. „Wir hatten schon Menschen, die am Telefon geweint haben, als sie hörten, dass die Hilfe bewilligt ist“, erzählt sie. Eine Frau habe ihr erzählt, dass sie sich zuvor nur alle drei Tage eine warme Mahlzeit habe leisten können.

Neben Mittagsmenüs, die je nach Wunsch und örtlicher Verfügbarkeit täglich warm oder wöchentlich tiefgekühlt zum individuellen Fertiggaren ausgeliefert werden, kann bei Bedarf auch der Hausnotrufdienst der Malteser über eine Patenschaft finanziert oder bezuschusst werden.

Wer für sich oder eine andere Person eine Mahlzeitenpatenschaften anfragen oder das Projekt im eigenen Landkreis durch eine kleine oder größere Spende unterstützen möchte, findet alle nötigen Informationen unter www.mahlzeitenpatenschaften.de oder telefonisch unter der Nummer 08122-9955177.

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