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KJR Erding informiert über Prüfbericht

Quelle: Kreisjugendring Erding
27.07.2021

Erding

Die Innenrevision des Bayerischen Jugendrings hat den Finanzhaushalt des Kreisjugendrings Erding geprüft. Die Prüfung erfolgte auf dringliche Bitte der Vorsitzenden des KJR, Andrea Jarmurskewitz, an den Präsidenten des BJR, Matthias Fack.

Die Innenrevision des Bayerischen Jugendrings hat den Finanzhaushalt des Kreisjugendrings Erding geprüft. Die Prüfung erfolgte auf dringliche Bitte der Vorsitzenden des KJR, Andrea Jarmurskewitz, an den Präsidenten des BJR, Matthias Fack.


Die interne Prüfung durch die hauptamtliche BJR-Innenrevision erfolgte unabhängig von der Prüfung durch den Landkreis und erfasste den gesamten Geschäftsbetrieb des KJR. Mittlerweile hat das Gespräch über den Bericht der Innenrevision zwischen der Vorsitzenden des KJR, dem Geschäftsführer des KJR, dem Präsidenten des BJR sowie der Innenrevisorin stattgefunden.

Die Prüfung hat ergeben, dass sich niemand an den Mitteln des KJR und den Zuschüssen von Dritten (insbesondere Landkreis und kreisangehörige Gemeinden) persönlich bereichert hat. Sämtliche Zuschüsse des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden an den KJR wurden für die Jugendarbeit verwendet.

Allerdings sind Überschüsse aus zweckgebundenen Mitteln in den allgemeinen Haushalt des KJR geflossen, um den dortigen Fehlbetrag auszugleichen. Hätte eine zweckgebundene Verwendung aller Mittel stattgefunden, hätte in mehreren Jahren ein größerer Fehlbetrag ausgewiesen werden müssen.

„Das macht deutlich, dass wir im Moment nicht bedarfsgerecht ausgestattet sind“, erklärt die KJR-Vorsitzende Andrea Jarmurskewitz. „Der Pauschalkostenzuschuss reicht nicht aus, um die originären und übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erledigen.“

Der KJR behebt aktuell mit Unterstützung der BJR-Geschäftsstelle die gefundenen Fehler und überprüft die internen Prozesse entsprechend. Zudem muss zeitnah mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden eine neue vertragliche Grundlage für die Zuschüsse geschaffen werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des KJR abzusichern und die ihm übertragenen Aufgaben zukunftsgewandt auszugestalten.

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