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aus gegebenem Anlass – durch die öffentliche Anregung der AfD nach einer „Transparenzoffensive“ – möchten wir Ihnen folgende Information geben.
Alle Informationen (Rechenschaftsberichte seit 2004, Haushalt, Jahresrechnung, Protokolle der Vollversammlung – 10 Jahre rückwirkend, Geschäftsordung KJR, Satzung BJR, Leitsätze und Leitbild des KJR u.a.) liegen nicht nur dem Landkreis vor, sondern stehen auch auf der Homepage des KJR (www.kjr-erding.de) als Download öffentlich für jeden Interessierten zur Verfügung.
Hier findet sich auch der Arbeitsbericht der Geschäftsführung von 2019. Leider können wir Ihnen noch keinen Arbeitsbericht von 2020 zur Verfügung stellen, da dieser noch in Bearbeitung ist.
Hier findet sich auch der Entwurf des Haushaltsplans 2021, welcher in textualer Form die Jahresplanung beinhaltet.
Dazu ist anzumerken, dass es sich um den von der Vollversammlung beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 2021 handelt, der noch an die aktuelle Finanzsituation angepasst werden muss.
Den an die neue Finanzsituation angepassten Haushaltsplan können wir Ihnen noch nicht zur Verfügung stellen, da er noch in Bearbeitung ist und von der Vollversammlung genehmigt werden muss.
In dem Link befindet sich eine statistische Darstellung der eingegangenen Anträge der Mitgliedsorganisationen aus 2019 (s.a. Jahresbericht).
Ebenfalls ist dort das Protokoll der letzten Vollversammlung.
Zu § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des KJR (fußend auf § 30 Abs. 4a der Satzung des BJR):
"Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 30 Abs. 4 a der BJR-Satzung an den Stadtrat bzw. an den Kreistag und an Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen, die Bitte um Benennung von Vertreter*innen; die Zahl der Vertreter*innen des Kreistages beträgt bis zu 5, die Zahl der Vertretern*innen der Behörden beträgt bis zu 4".
Die Vertreter*innen sind laut Satzung des BJR als Gäste geladen und haben Rederecht, ohne Antragsrecht und ohne Stimmrecht, (in Unterscheidung zu anderen Besuchern oder Gästen, die weder Rederecht, Antragsrecht oder Stimmrecht besitzen) und sind keine Mitglieder des Gremiums Vollversammlung.
Es ergeht zu jeder öffentlichen Vollversammlung eine Einladung an den Landkreis, an Hr. Landrat als Vorsitzender des Kreistags, Kreisräte und die zuständigen Behörden in Person des Jugendamtleiters und Schulamtleiters, und eine Einladung an die Presse, Veröffentlichung auf unserer Homepage, damit alle Interessierten die Möglichkeit zu einer Teilnahme haben.
Wir gehen davon aus, dass die Betreffenden in eigener Verantwortung und Absprache entscheiden, welche Gäste entsandt werden und sich im Vorfeld bei uns anmelden/angemeldet haben. Für die nächste Vollversammlung gibt es noch keine Einladung, demzufolge keine Anmeldungen.
Die Gäste können durchaus bei jeder Vollversammlung unterschiedlich sein und neu gemeldet werden. Wir freuen uns über jede Anteilnahme an unserer Vollversammlung.
Die von der Vollversammlung gewählten Vorstandmitglieder, ebenso die von der Vollversammlung ernannten Einzelpersönlichkeiten (mit Rederecht, ohne Antrags- oder Stimmrecht) und Rechnungsprüfer (gewählt) sind, ebenso wie weitere Informationen jederzeit auf unserer Homepage einzusehen. Bei Fragen darf selbstverständlich auch jeder persönlich auf uns zukommen.
Für den Vorstand des Kreisjugendrings Erding
Andrea Jarmurskewitz, 1. Vorsitzende
Information des KJR aufgrund der öffentlichen Anregung der AfD
Quelle: Kreisjugendring Erding
28.02.2021
Landkreis Erding
Aus gegebenem Anlass – durch die öffentliche Anregung der AfD nach einer „Transparenzoffensive“ – möchten wir Ihnen folgende Information geben.
Sehr geehrte Damen und Herren,aus gegebenem Anlass – durch die öffentliche Anregung der AfD nach einer „Transparenzoffensive“ – möchten wir Ihnen folgende Information geben.
Alle Informationen (Rechenschaftsberichte seit 2004, Haushalt, Jahresrechnung, Protokolle der Vollversammlung – 10 Jahre rückwirkend, Geschäftsordung KJR, Satzung BJR, Leitsätze und Leitbild des KJR u.a.) liegen nicht nur dem Landkreis vor, sondern stehen auch auf der Homepage des KJR (www.kjr-erding.de) als Download öffentlich für jeden Interessierten zur Verfügung.
Hier findet sich auch der Arbeitsbericht der Geschäftsführung von 2019. Leider können wir Ihnen noch keinen Arbeitsbericht von 2020 zur Verfügung stellen, da dieser noch in Bearbeitung ist.
Hier findet sich auch der Entwurf des Haushaltsplans 2021, welcher in textualer Form die Jahresplanung beinhaltet.
Dazu ist anzumerken, dass es sich um den von der Vollversammlung beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 2021 handelt, der noch an die aktuelle Finanzsituation angepasst werden muss.
Den an die neue Finanzsituation angepassten Haushaltsplan können wir Ihnen noch nicht zur Verfügung stellen, da er noch in Bearbeitung ist und von der Vollversammlung genehmigt werden muss.
In dem Link befindet sich eine statistische Darstellung der eingegangenen Anträge der Mitgliedsorganisationen aus 2019 (s.a. Jahresbericht).
Ebenfalls ist dort das Protokoll der letzten Vollversammlung.
Zu § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des KJR (fußend auf § 30 Abs. 4a der Satzung des BJR):
"Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 30 Abs. 4 a der BJR-Satzung an den Stadtrat bzw. an den Kreistag und an Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen, die Bitte um Benennung von Vertreter*innen; die Zahl der Vertreter*innen des Kreistages beträgt bis zu 5, die Zahl der Vertretern*innen der Behörden beträgt bis zu 4".
Die Vertreter*innen sind laut Satzung des BJR als Gäste geladen und haben Rederecht, ohne Antragsrecht und ohne Stimmrecht, (in Unterscheidung zu anderen Besuchern oder Gästen, die weder Rederecht, Antragsrecht oder Stimmrecht besitzen) und sind keine Mitglieder des Gremiums Vollversammlung.
Es ergeht zu jeder öffentlichen Vollversammlung eine Einladung an den Landkreis, an Hr. Landrat als Vorsitzender des Kreistags, Kreisräte und die zuständigen Behörden in Person des Jugendamtleiters und Schulamtleiters, und eine Einladung an die Presse, Veröffentlichung auf unserer Homepage, damit alle Interessierten die Möglichkeit zu einer Teilnahme haben.
Wir gehen davon aus, dass die Betreffenden in eigener Verantwortung und Absprache entscheiden, welche Gäste entsandt werden und sich im Vorfeld bei uns anmelden/angemeldet haben. Für die nächste Vollversammlung gibt es noch keine Einladung, demzufolge keine Anmeldungen.
Die Gäste können durchaus bei jeder Vollversammlung unterschiedlich sein und neu gemeldet werden. Wir freuen uns über jede Anteilnahme an unserer Vollversammlung.
Die von der Vollversammlung gewählten Vorstandmitglieder, ebenso die von der Vollversammlung ernannten Einzelpersönlichkeiten (mit Rederecht, ohne Antrags- oder Stimmrecht) und Rechnungsprüfer (gewählt) sind, ebenso wie weitere Informationen jederzeit auf unserer Homepage einzusehen. Bei Fragen darf selbstverständlich auch jeder persönlich auf uns zukommen.
Für den Vorstand des Kreisjugendrings Erding
Andrea Jarmurskewitz, 1. Vorsitzende