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Im Amtsgericht Erding gilt weiterhin Maskenpflicht

Quelle: Amtsgericht Erding
05.05.2022

Erding

Im Amtsgericht Erding gilt bis auf weiteres für die öffentlichen Bereiche Maskenpflicht.

Im Amtsgericht Erding gilt bis auf weiteres für die öffentlichen Bereiche (insbesondere Eingangsbereich, Gänge, Wartebereich und öffentliche Toiletten) im Hauptgebäude an der Münchener Straße 27 sowie in den Räumen des Grundbuchamtes / Vollstreckungsgericht, Am Gries 21, und im öffentlichen Bereich des Nachlassgerichts, Am Gestütring 2, bzw. der Auswärtigen Bewährungshilfe bei dem Landgericht Landshut, Berghamer Straße 8 in Erding, weiterhin die Maskenpflicht.


Der Zugang zu den Gebäuden sowie der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen ist weiterhin nur bei Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) erlaubt. Der Mindestabstand, zwischen den sich in den öffentlichen Bereichen aufhaltenden Personen, soll mindestens 1,50 Meter betragen. Die Kontrolle erfolgt in den Gebäuden an der Münchener Straße und am Gestütring durch die Wachtmeister.

Das Fortbestehen der genannten Maskenpflicht (sog. medizinische Gesichtsmaske oder auch OP-Maske) ist anhand der aktuellen Lage der Corona-Pandemie (Covid-19) und aufgrund der besonderen Situation beim Amtsgericht Erding erforderlich.

Wegen der räumlichen Enge in den Gebäuden des Amtsgerichts Erding besteht die Gefahr der Nichteinhaltung des empfohlenen Mindestabstands auf den öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen.

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