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Hausfriedensbruch und unerlaubtes Fahren mit Fahrkartenfehldruck

Quelle: Redaktion
01.07.2021

Erding

Im August letzten Jahres hat sich ein 53-jähriger Erdinger trotz Aufforderung nicht aus einer Lidl-Filiale in Erding entfernt.

Im August letzten Jahres hat sich ein 53-jähriger Erdinger trotz Aufforderung nicht aus einer Lidl-Filiale in Erding entfernt.

Als der Mann an der Kasse stand, um zu bezahlen, bemerkte er einen Fehler in der Abrechnung. Ein Produkt wurde aus Versehen doppelt kassiert und ein Rabatt wurde nicht abgezogen. Die Mitarbeiterin an der Kasse händigte dem Erdinger den Geldbetrag gleich wieder aus. Jedoch hat der Mann laut der Kassiererin angefangen zu schreien und sich aufzuregen.

Daraufhin hat die Frau ihn aufgefordert, das Gebäude zu verlassen, da sich noch weitere Kunden in der Filiale aufhielten. Der Erdinger kam dieser Anweisung jedoch nicht nach. Da der 53-Jährige schon öfter in der Filiale verhaltensauffällig geworden ist, rief eine weitere Kollegin, die die Auseinandersetzung mitbekam, die Polizei.

Als zwei Beamte am Geschehen eintrafen, ging die Diskussion auf dem Parkplatz weiter. Der 53-Jährige verhielt sich weiterhin nicht kooperativ, weshalb die Polizei die Personalien des Mannes aufnahmen.

Einen Monat zuvor wurde derselbe Mann von zwei Mitarbeitern der Deutschen Bahn in der S2 kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 53-Jährige mit einem Fahrkartenfehldruck unterwegs war.

Daraufhin fing der Erdinger erneut an, sich lautstark zu beschweren und hat die Mitarbeiter laut Angaben als „Arschlöcher“ und „Türkenmaffia“ beleidigt. Er sah die Kontrolle als Belästigung an und wollte sich Unterstützung von den anderen Fahrgästen holen.

Da der 53-Jährige den Kontrolleuren seine Personalien nicht aushändigte und er ihnen in der S-Bahn schon öfter aufgefallen ist, fuhren sie mit ihm bis zur Ostbahnhofstation und von dort aus zur Bundespolizei. Hier war der Erdinger dann schlussendlich bereit, sich auszuweisen.

Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte weiterhin unkooperativ und nicht verständnisvoll. Das Urteil von Richterin Wawerla liegt für den 53-Jährigen bei einer Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro.

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