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Als er die Zeitung in den Briefkasten auftragsgemäß einstecken wollte, wurde er durch einen Anwohner unterbrochen. Dieser schrie den Zeitungsträger aufbrausend an, er „solle keinen Müll in seinen Briefkasten schmeißen.“
Der Kläger versuchte diese immer lauter werdende Diskussion zu deeskalieren. Es vielen Ausdrücke wie: „Wi…., Ars…“.
Nach diesem konstanten Austausch an Beleidigungen, wollte der Täter nicht mehr diskutieren und verpasste dem Opfer einen Schlag auf das Kinn. Daraufhin riss dem Opfer der Geduldsfaden und machte dem Mann klar, dass er Kampfsport Erfahrung hätte und er sich besser nicht mit ihm anlegen sollte.
Nach weiteren lautstarken Provokationen und Drohungen beider Seiten entschied sich der Schläger die Polizei zu rufen. Daraufhin beruhigten die Beamten die Situation und verhörten beide Männer. Nach etwas widersprüchlichen Aussagen der Beiden erstattete das Opfer eine Anzeige wegen Körperverletzung , was zu dieser Gerichtsverhandlung führte.
Beim Gerichtstermin gestand der Angeklagte jegliche Taten und zeigte sich als geständig.
Während der Verhandlung erwähnte Richter Wassermann, dass der Angeklagte schon öfters aufgrund seiner Aggressivität auffällig geworden wäre.
Nach ärztlichem Befund hatte das Opfer nach dem Schlag auf das Kinn Blutungen und Schmerzen, welche der Täter durch eine aufgebissene Lippe begründete. In den Aussagen vom Tag des Geschehens, ist jedoch von den Beamten dokumentiert worden, dass der Täter zugab, den Zeitungsträger geschlagen zu haben.
Schließlich verurteilte der Richter den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro.
Gerichtsverhandlung am 08.03.2022: Körperverletzung
Quelle: Redaktion (CN)
29.03.2022
Erding
In Finsing kam es am 3. November 2021 zu einer Auseinandersetzung.
In Finsing kam es am 3. November 2021 zu einer Auseinandersetzung.
Der Kläger war als Zeitungsbote an diesem Nachmittag eingeteilt worden eine abonnierte Zeitschrift wie jeden Monat zuzustellen.Als er die Zeitung in den Briefkasten auftragsgemäß einstecken wollte, wurde er durch einen Anwohner unterbrochen. Dieser schrie den Zeitungsträger aufbrausend an, er „solle keinen Müll in seinen Briefkasten schmeißen.“
Der Kläger versuchte diese immer lauter werdende Diskussion zu deeskalieren. Es vielen Ausdrücke wie: „Wi…., Ars…“.
Nach diesem konstanten Austausch an Beleidigungen, wollte der Täter nicht mehr diskutieren und verpasste dem Opfer einen Schlag auf das Kinn. Daraufhin riss dem Opfer der Geduldsfaden und machte dem Mann klar, dass er Kampfsport Erfahrung hätte und er sich besser nicht mit ihm anlegen sollte.
Nach weiteren lautstarken Provokationen und Drohungen beider Seiten entschied sich der Schläger die Polizei zu rufen. Daraufhin beruhigten die Beamten die Situation und verhörten beide Männer. Nach etwas widersprüchlichen Aussagen der Beiden erstattete das Opfer eine Anzeige wegen Körperverletzung , was zu dieser Gerichtsverhandlung führte.
Beim Gerichtstermin gestand der Angeklagte jegliche Taten und zeigte sich als geständig.
Während der Verhandlung erwähnte Richter Wassermann, dass der Angeklagte schon öfters aufgrund seiner Aggressivität auffällig geworden wäre.
Nach ärztlichem Befund hatte das Opfer nach dem Schlag auf das Kinn Blutungen und Schmerzen, welche der Täter durch eine aufgebissene Lippe begründete. In den Aussagen vom Tag des Geschehens, ist jedoch von den Beamten dokumentiert worden, dass der Täter zugab, den Zeitungsträger geschlagen zu haben.
Schließlich verurteilte der Richter den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro.