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Es wird allerdings gebeten, derzeit von nicht zwingend erforderlichen Besuchen des Amtsgerichts abzusehen und Anträge sowie Schriftsätze, soweit möglich, per Post, durch elektronischen Rechtsverkehr oder per Fax zu übersenden.
Der Parteiverkehr mit dem Grundbuchamt kann nur noch schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Das Amtsgericht Erding schränkt anlässlich der Corona-Pandemie ab sofort seinen Parteiverkehr auf das Nötigste ein
Quelle: Amtsgericht Erding
17.03.2020
Erding
Eilsachen oder fristgebundene Anträge können weiterhin beim Bürgerservice und der Rechtsantragsstelle abgegeben werden.
Eilsachen oder fristgebundene Anträge können weiterhin beim Bürgerservice und der Rechtsantragsstelle abgegeben werden.Es wird allerdings gebeten, derzeit von nicht zwingend erforderlichen Besuchen des Amtsgerichts abzusehen und Anträge sowie Schriftsätze, soweit möglich, per Post, durch elektronischen Rechtsverkehr oder per Fax zu übersenden.
Der Parteiverkehr mit dem Grundbuchamt kann nur noch schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.