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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 19.10.2021

Quelle: Landratsamt Erding
19.10.2021

Berglern, Bockhorn, Dorfen, Eitting, Erding, Forstern, Hohenpolding, Isen, Landkreis Erding, Lengdorf, Moosinning, Neuching, Oberding, Pastetten, St. Wolfgang, Taufkirchen (Vils)

Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 56 neue Fälle hinzugekommen.

Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 56 neue Fälle hinzugekommen.

(Altersspanne zwischen 2 und 79 Jahren; 12.10.: 11 Fälle)

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 8.616.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
- Berglern 1
- Bockhorn 1
- Dorfen 13
- Eitting 3
- Erding 8
- Forstern 2
- Hohenpolding 1
- Isen 3
- Lengdorf 1
- Moosinning 4
- Neuching 3
- Oberding 3
- Pastetten 3
- St. Wolfgang 5
- Taufkirchen 5

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 110,2 (Vortag: 110,9).

Die Zahl der Genesenen steigt auf 8.217.

Damit gelten derzeit 277 Personen als infiziert.

In Quarantäne befinden sich derzeit 580 Personen.

Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 12 Covid-PatientInnen behandelt, 10 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (2 beatmet).


Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 18.10. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 262 hospitalisierte Fälle und 263 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.

Im Landkreis Erding wurden bisher 167.949 Impfungen verabreicht. 86.700 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 62,8 % der Bevölkerung des Landkreises. Die Impfquote bei den über 12-Jährigen liegt bei rund 70,9 %.

Aufgrund positiver Covid-19-Fälle wurde in folgenden Bildungseinrichtungen eine Quarantäne angeordnet:
- Volksschule St. Wolfgang, 1 SchülerIn
- Grundschule Pastetten, 1 Schülerin
- Carl-Orff-Grundschule Altenerding, 1 SchülerIn
- Grundschule am Grünen Markt Erding, 24 SchülerInnen, 1 MitarbeiterIn
- Schulkindergarten am Grünen Markt Erding, 19 Kinder

Heute ist eine weitere Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Für Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die in einem Bereich arbeiten, in dem 2G/3G/3G plus gilt und Kundenkontakt haben, gelten ab heute die gleichen Voraussetzungen wie für die Kunden. D.h. bei 3G/3G plus gilt für Ungeimpfte dort nun eine Testpflicht am Arbeitsplatz; der Testnachweis muss an mindestens zwei verschiedenen Tagen in der Woche vorgelegt werden.


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