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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 14.12.2020

Quelle: Landratsamt Erding
14.12.2020

Berglern, Bockhorn, Dorfen, Eitting, Erding, Finsing, Flughafen München (MUC), Fraunberg, Hohenpolding, Isen, Kirchberg, Landkreis Erding, Langenpreising, Moosinning, Neuching, Oberding, Ottenhofen, Pastetten, St. Wolfgang, Steinkirchen, Taufkirchen (Vils), Wartenberg, Wörth

Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit Freitag 214 neue Fälle hinzugekommen.

Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit Freitag 214 neue Fälle hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 3.319 auf 3.533.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
- Berglern 12
- Bockhorn 7
- Dorfen 20
- Eitting 2
- Erding 100
- Finsing 3
- Flughafen München 2
- Fraunberg 2
- Hohenpolding 4
- Isen 3
- Kirchberg 1
- Langenpreising 2
- Moosinning 1
- Neuching 3
- Oberding 7
- Ottenhofen 2
- Pastetten 7
- St. Wolfgang 6
- Steinkirchen 1
- Taufkirchen 12
- Wartenberg 14
- Wörth 3

In den vergangenen 7 Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner nach offiziellen Angaben des RKI 311,9 Fälle (sog. 7-Tage-Inzidenz; Stand 14.12.2020, 00:00 Uhr).

Am 12.12. hat der Landkreis Erding erstmals die Marke von 300 beim 7-Tage-Inzidenz-Wert auf der Seite des RKI überschritten.

Die Zahl der Genesenen steigt um 161 auf 2.760 Personen. Damit gelten derzeit 746 Personen als infiziert (Vortag: 694).

Leider ist ein weiterer Todesfall aus dem Landkreis Erding zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 27.


Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 47 Covid-19-Patienten behandelt, sechs davon auf der Intensivstation (davon werden drei beatmet).

Am Testzentrum in Erding wurden am Freitag und am Wochenende 1.269 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 26.247 Tests durchgeführt.

Aufgrund positiver Covid-19- Fälle sind folgende Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen von einer Quarantäne betroffen:

- Kinderhaus „Die Strolche“ Berglern, 30 Kinder, 7 Betreuungskräfte
- Grundschule Oberding, 16 SchülerInnen, 1 Lehrkraft
- Herzog-Tassilo-Realschule, 9 SchülerInnen
- FOS/BOS Erding, 27 SchülerInnen
- Berufsschule Erding, 45 SchülerInnen
- Marie-Pettenbeck-Schule Wartenberg, 48 SchülerInnen

In einer der betroffenen Pflegeeinrichtungen in Erding ist ein starker Anstieg von Covid-19-Infektionen zu verzeichnen. Reihentestungen werden derzeit durchgeführt.

Darüber hinaus ist ein Covid-19-Fall in einer Asylunterkunft in Berglern neu aufgetreten; auch hier hat das Gesundheitsamt die entsprechenden Maßnahmen wie Quarantäne und Reihentestungen getroffen.

Im Landratsamt Erding wird ab morgen bei Besuchern Fieber gemessen, wenn sie das Landratsamt betreten. Darüber hinaus wird es vom 21. Dezember bis einschließlich 10. Januar nur einen Notbetrieb im Landratsamt geben. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf das Online-Angebot zurückzugreifen und Termine nur zu vereinbaren, wenn sie absolut notwendig persönlich erledigt werden.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat heute beschlossen, bzgl. der Überschreitung des Inzidenzwertes von 300 nach der Berechnung durch das RKI vorerst keine eigenen Maßnahmen zu treffen, sondern die Beschränkungen des Bundes und Bayerns, die ab Mittwoch ohnehin in Kraft treten werden, abzuwarten.

Die Regelungen, die ab kommenden Mittwoch, 16.12. gelten, umfassen:
  • Nächtliche Ausgangssperre im gesamten Freistaat von 21 bis 5 Uhr
  • Verbot von Alkoholkonsum unter freiem Himmel
  • Schließung von Schulen (Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen)
  • Schließung von Kindertagesstätten (Näheres zu einer Notbetreuung wird noch vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt gegeben)
  • Schließung von Geschäften des Einzelhandels; Ausnahmen: Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig
  • Schließung von Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist; Ausnahmen: Betriebe, die medizinisch notwendige Behandlungen anbieten wie zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie
  • Vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen an Silvester und Neujahr; Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester; Verbot von Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen;
  • Anmeldungspflicht bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können


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