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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Pflege des Straßenbegleitgrüns

Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Erding
03.06.2022

Landkreis Erding

Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zur Optimierung der Pflegemaßnahmen und Änderung des Pflanzenaufwuchses beim Straßenbegleitgrün der Kreisstraßen

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag: Der Kreistag möge beschließen, die Pflegemaßnahmen des Straßenbegleitgrüns zur Erhaltung der Artenvielfalt anzupassen, wie unten beschrieben.

Begründung: Das weltweite Artensterben zeigt sich in Deutschland vor allem beim drastischen Rückgang der Insekten. Nicht nur die Artenvielfalt reduziert sich, sondern auch die Gesamtmasse von Insekten ist in den vergangenen 30 Jahren um 75 % geschrumpft.

Durch den Bau von Straßen, Siedlungen und Bahnlinien werden ursprünglich zusammenhängende Lebensräume zerschnitten. Diese Verinselung von Lebensräumen führt zu einer genetischen Verarmung, die wiederum das Aussterben einzelner Arten beschleunigt.

Früher gab es noch artenreiche Straßensäume, die leider heutzutage ökologisch verarmt sind, da sie zu oft geschnitten und/oder gemulcht werden. Mit entsprechender Pflege könnten sich diese Flächen regenerieren und ein großer Teil von Wildkräutern sich dort wieder ansiedeln. Damit würden Kleinstlebensräume und hilfreiche Brücken für viele Insektenarten geschaffen, um die verschiedenen Lebensräume miteinander zu vernetzen.
Je nach eingesetzter Mahdtechnik werden bei einem Schnitt pro Jahr zehn bis 50 Prozent aller Insekten auf der Fläche getötet. Bei dreifacher Mahd verschwinden auch die letzten Schmetterlinge.

Um das Begleitgrün der Kreisstraßen ökologisch aufzuwerten, muss dessen Pflege angepasst werden.
  • Mähen bis maximal 1 Meter Breite seitlich des Straßenrandes bei Kreisstraßen
  • Nur bei sonnigem Wetter mähen, damit Tiere rechtzeitig flüchten können
  • Schnitt dann, wenn die Gräser in Blüte stehen
  • Maximale Schnitthöhe der Mähgeräte von 8 bis 10 cm einhalten
  • Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg bereits jetzt generell als Blühflächen anlegen, ebenso die Randsäume an Radwegen, s. angefügten Vorschlag für den Vilstalradweg
  • Bei den bestehenden Blühflächen wechselnde Abschnitte stehen lassen und alternierend einmal jährlich mähen und das Schnittgut abräumen
  • Nach Abfräsen der Straßenkanten diese mit Schotterkies auffüllen, um dort an mageres Substrat angepasste Wildblumen anzusiedeln.
Durch diese Änderung der Pflegemaßnahmen ergeben sich unter anderem diese Synergieeffekte:
  • Arbeitsaufwand der Pflege reduziert sich im Laufe der Zeit
  • Die quantitative Menge des Schnittguts wird wesentlich kleiner
  • Die Höhe des Aufwuchses wird niedriger
  • Dauerhaft besserer Überblick des Straßenrandes für Autofahrer*innen
  • Ausgaben für die Grünflächenpflege sinken
  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand regt zum Nachahmen im privaten Bereich an

Mit freundlichen Grüßen
Monika Wenger
Wolfgang Fritz
Florian Geiger

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