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Antrag auf Streichung einer 3. Start- und Landebahn im LEP der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Kreisverband Erding
17.02.2022

Flughafen München (MUC), Landkreis Erding

Der Kreistag Erding beschließt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) folgende Stellungnahme

Der Kreistag Erding beschließt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) folgende Stellungnahme:

Im Entwurf für die Fortschreibung des LEP vom 14. 12. 2021 wird unter Punkt 4.5 „Ziviler Luftverkehr“ weiterhin die 3. Start- und Landebahn gefordert.

„4.5.1 Für den Verkehrsflughafen München ist eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten.

Die für die weitere Entwicklung des Verkehrsflughafens München erforderliche Fläche ist als Vorranggebiet Flughafenentwicklung festgelegt.“

Diese beiden Sätze zu Punkt 4.5.1 LEP sind zu streichen.

Begründung: In diesem Punkt handelt es sich nicht um einen Landesentwicklungsplan, sondern um einen Landschaftszerstörungsplan.

Die Entwicklung der Flugbewegungen und Passagierzahlen am Flughafen ist seit 2008 rückläufig. Die Bedarfszahlen der Flughafen München GmbH (FMG) waren schon vor Corona kaum glaubhaft; die Luftverkehrs-Prognosen im Verfahren zur geplanten 3. SLBahn haben sich als wesentlich und strukturell zu hoch herausgestellt und es ist zweifelhaft, ob die Auslastung des Münchner Flughafens jemals wieder an das Niveau „vor Corona“ anknüpfen kann.

Zahlen liefert die FMG selbst. So kam es 2021 zu einem deutlichen Rückgang der Passagierzahlen und Flugbewegungen am Münchner Flughafen. 2021 waren es 12,5Millionen Fluggäste (2019: 48 Mio. Passagiere) und 153.000 Flugbewegungen.

Das Reiseverhalten hat sich durch Corona nachhaltig verändert, so werden vor allem große Firmen verstärkt auf Video-Konferenzen statt Präsenz- Veranstaltungen und damit verbunden Flugreisen setzen.

Das Festhalten an der 3. Start- und Landebahn ignoriert die Klimakrise. Mittlerweile ist die Pflicht zum Klimaschutz gesetzlich und verfassungsrechtlich verankert. Gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 kaum zum Klimaschutz beigetragen (Umweltbundesamt, 2020).

Ein Umsteuern hin zu einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik ist daher dringend erforderlich. Eine weiterhin geforderte dritte Bahn steht dem massiv entgegen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Beschluss vom April 2021 unmissverständlich klargestellt, dass es unserer Generation nicht erlaubt ist, die Lasten der Klimaschutzpolitik auf die nachfolgenden Generationen abzuwälzen.

Der Bau einer dritten Startbahn würde noch mehr Fläche versiegeln. Etwa 350 Hektar, eine Fläche größer als der Tegernsee, würden unter Beton verschwinden.

Insgesamt würde für die Bahn und alle Folgemaßnahmen eine Fläche von 871 Hektar „verbraucht“. Das Grundwasser würde weiter absinken. 4,3 Millionen Kubikmeter Boden würden abgetragen, Gewässer auf 14 Kilometern Länge „umgebaut“. Die Natur würde hier unwiederbringlich zerstört.

Die Menschen in der Region brauchen endlich Planungssicherheit – eine 3. Start- und Landebahn muss endgültig beerdigt werden.

Weiterer Link zum Thema:
Antwortschreiben des Landrats vom 18.02.2022...

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