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sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vom Lärm der A94 betroffenen Gemeinden im Landkreis Erding und Landkreis Mühldorf am Inn appellieren wir mit diesem offenen Brief gemeinsam an Sie, nicht nur auf eine baldige Absenkung der Lärmvorsorgewerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung hinzuwirken, sondern bereits jetzt die genannten „überobligatorischen“ Maßnahmen umzusetzen.
Die Fakten sind hinreichend bekannt:
Damit ist abzusehen, dass die Grenzwerte schon in wenigen Jahren gerissen werden und die ausgeführten bzw. planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Durch die Fahrbahnausführung mit querliegenden Dehnungsfugen entsteht ein stoßartiges alternierendes Abrollgeräusch der Fahrzeugreifen.
Dieses Geräusch wird bei den Anliegern als deutlich lauter und störender empfunden, als es offensichtlich die Lärmberechnungen wiederspiegeln. Die Aussage, dass nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst bei einer Überschreitung der prognostizierten Beurteilungspegel um mindestens 3 dB (A) ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG besteht, kann bei einer neu gebauten Autobahn wie der A94 nicht hingenommen werden. Denn das bedeutet nichts anderes, als dass die A94 schon beim Bau nicht den Grenzwertanforderungen entsprochen hat.
Auf vielen Brücken wurden die hochabsorbierenden Lärmschutzwände durch reflektierende ersetzt mit teils fragwürdigen Kompensationsmaßnahmen und Begründungen, ohne dass die Anwohner darüber informiert wurden. Nur sechs der insgesamt zwanzig betroffenen Brücken zwischen Pastetten und Heldenstein liegen im Bereich des zum Ausgleich der nachteiligen schalltechnischen Auswirkungen angeordneten lärmmindernden Fahrbahnbelages.
Die Planänderungen von 2015 waren für viele Anwohner eine reine Verschlechterung des Schallschutzes und somit sind eindeutig private Belange berührt. Den betroffenen Bürgern hätte nach unserer Ansicht die Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Erhebung von Einwänden zur Planänderung gegeben werden müssen.
Wir möchten nochmal daran erinnern, dass die Autobahndirektion während den Gerichtsverhandlungen bereit war, bis zu 100 Mio. Euro für den Schutz der Fledermäuse auszugeben, und fordern daher nachdrücklich im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle der betroffenen Anwohner die Umsetzung der drei ausgearbeiteten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des ungenügenden Lärmschutzes.
Ein gleichlautendes Schreiben erhält der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer und die Presse.
Mit freundlichen Grüßen
Michèle Forstmaier Heinz Grundner
Erste Bürgermeisterin Erster Bürgermeister
Gemeinde Lengdorf Stadt Dorfen
Roland Kamhuber Rainer Greilmeier
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Schwindegg Gemeinde Rattenkirchen
Franz Ehgartner Ullrich Gaigl
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Obertaufkirchen Gemeinde St. Wolfgang
Irmgard Hibler Thomas Gneißl
Erste Bürgermeisterin Erster Bürgermeister
Markt Isen Gemeinde Wörth
Peter Deischl Franz Hörmann
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Pastetten Gemeinde Walpertskirchen
Ferdinand Geisberger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Buch am Buchrain
A94, Pastetten - Heldenstein: Gemeinsamer Appell der betroffenen Gemeinden an Staatsministerin Kerstin Schreyer und Bundesminister Andreas Scheuer
Quelle: Gemeinde Lengdorf
08.07.2021
Lengdorf
Als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vom Lärm der A94 betroffenen Gemeinden im Landkreis Erding und Landkreis Mühldorf am Inn appellieren wir mit diesem offenen Brief gemeinsam an Sie...
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Schreyer,sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vom Lärm der A94 betroffenen Gemeinden im Landkreis Erding und Landkreis Mühldorf am Inn appellieren wir mit diesem offenen Brief gemeinsam an Sie, nicht nur auf eine baldige Absenkung der Lärmvorsorgewerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung hinzuwirken, sondern bereits jetzt die genannten „überobligatorischen“ Maßnahmen umzusetzen.
Die Fakten sind hinreichend bekannt:
Die Grenzwerte werden absehbar in wenigen Jahren überschritten.
Die aktuellen Lärmmessergebnisse sind an drei Messorten mit 0,3-1,5 dB (A), insbesondere im Bereich des Waschbetonbelages nur knapp unter den Grenzwerten, obwohl die Verkehrszahlen erst bei 60 – 80 % der Prognose für 2025 liegen.Damit ist abzusehen, dass die Grenzwerte schon in wenigen Jahren gerissen werden und die ausgeführten bzw. planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Durch die Fahrbahnausführung mit querliegenden Dehnungsfugen entsteht ein stoßartiges alternierendes Abrollgeräusch der Fahrzeugreifen.
Dieses Geräusch wird bei den Anliegern als deutlich lauter und störender empfunden, als es offensichtlich die Lärmberechnungen wiederspiegeln. Die Aussage, dass nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst bei einer Überschreitung der prognostizierten Beurteilungspegel um mindestens 3 dB (A) ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG besteht, kann bei einer neu gebauten Autobahn wie der A94 nicht hingenommen werden. Denn das bedeutet nichts anderes, als dass die A94 schon beim Bau nicht den Grenzwertanforderungen entsprochen hat.
Pläne wurden ohne Beteiligung der Kommunen und der Bürger geändert.
Die Planänderungen nach § 17 d FStrG Änderung von Lärm- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags vom 22.05.2015 (Pastetten – Dorfen) und 29.05.2015 (Dorfen – Heldenstein) wurde ohne Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit durchgeführt. Die betroffenen Anwohner hatten also keinerlei Möglichkeit, gegen die Verschlechterungen beim Lärmschutz Einwände zu erheben.Auf vielen Brücken wurden die hochabsorbierenden Lärmschutzwände durch reflektierende ersetzt mit teils fragwürdigen Kompensationsmaßnahmen und Begründungen, ohne dass die Anwohner darüber informiert wurden. Nur sechs der insgesamt zwanzig betroffenen Brücken zwischen Pastetten und Heldenstein liegen im Bereich des zum Ausgleich der nachteiligen schalltechnischen Auswirkungen angeordneten lärmmindernden Fahrbahnbelages.
Die Planänderungen von 2015 waren für viele Anwohner eine reine Verschlechterung des Schallschutzes und somit sind eindeutig private Belange berührt. Den betroffenen Bürgern hätte nach unserer Ansicht die Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Erhebung von Einwänden zur Planänderung gegeben werden müssen.
Appell zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes
Wir appellieren deshalb an Sie, Frau Staatsministerin Schreyer, in Ihrer Zuständigkeit während der Planfeststellung und des Baus der A94 und an Sie, Herr Bundesminister Scheuer, in Ihrer derzeitigen Zuständigkeit für die Niederlassung Südbayern der neu gegründeten Infrastrukturgesellschaft „Die Autobahn GmbH des Bundes“, die im Bericht zur Überprüfung der Einhaltung der lärmrelevanten Vorgaben aus der Planfeststellung bei Planung und Bau der Autobahn gemäß Beschluss des Bayerischen Landtages vom 06.02.2020 genannten möglichen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes umzusetzen.- Nachträgliche Herstellung eines lärmmindernden DSH-V-Belags im Streckenabschnitt mit Waschbetonoberfläche
- Nachträgliche Erhöhung der Lärmschutzwände auf den Brücken und Montage von Lärmspoilern – alternativ Ersetzen der bestehenden reflektierenden Lärmschutzwände durch absorbierende Lärmschutzwände
- Nachträgliche Kapselung der Wartungsgänge unter den Übergangskonstruktionen der Großbrücken
Wir möchten nochmal daran erinnern, dass die Autobahndirektion während den Gerichtsverhandlungen bereit war, bis zu 100 Mio. Euro für den Schutz der Fledermäuse auszugeben, und fordern daher nachdrücklich im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle der betroffenen Anwohner die Umsetzung der drei ausgearbeiteten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des ungenügenden Lärmschutzes.
Ein gleichlautendes Schreiben erhält der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer und die Presse.
Mit freundlichen Grüßen
Michèle Forstmaier Heinz Grundner
Erste Bürgermeisterin Erster Bürgermeister
Gemeinde Lengdorf Stadt Dorfen
Roland Kamhuber Rainer Greilmeier
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Schwindegg Gemeinde Rattenkirchen
Franz Ehgartner Ullrich Gaigl
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Obertaufkirchen Gemeinde St. Wolfgang
Irmgard Hibler Thomas Gneißl
Erste Bürgermeisterin Erster Bürgermeister
Markt Isen Gemeinde Wörth
Peter Deischl Franz Hörmann
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinde Pastetten Gemeinde Walpertskirchen
Ferdinand Geisberger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Buch am Buchrain