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Die Stadt bittet deshalb alle Besucherinnen und Besucher ihren Nachweis (negativ getestet, genesen, geimpft) vor Eintritt in das Freibad an der Kasse vorzulegen.
3G Regelung im städtischen Freibad Dorfen ab Freitag
Quelle: Stadt Dorfen
26.08.2021
Dorfen
Die dort von Besucherinnen und Besuchern genutzten Innenräume wie Eingangsbereich, Toiletten und Duschen fallen unter die derzeit geltenden Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Ab Freitag, 27.8.2021 gilt im städtischen Freibad Dorfen die 3G-Regelung.
Die dort von Besucherinnen und Besuchern genutzten Innenräume wie Eingangsbereich, Toiletten und Duschen fallen unter die derzeit geltenden Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.Die Stadt bittet deshalb alle Besucherinnen und Besucher ihren Nachweis (negativ getestet, genesen, geimpft) vor Eintritt in das Freibad an der Kasse vorzulegen.