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Die Staatsministerin Stimmkreisabgeordnete Ulrike Scharf erklärt „ich freue mich sehr, dass das Bauvorhaben im Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden aufgenommen worden ist. Die bestehende Bahnüberführung ist schon 150 Jahre alt – ein Neubau ist dringend erforderlich.“
Die Gesamtkosten des Projektes betragen 3.691.000 Euro von denen voraussichtlich 581.000 Euro zuwendungsfähig sind. Bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme wird entsprechend des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) eine Festbetragsförderung in Höhe von 349.000 € in Aussicht gestellt. Die Abwicklung und die Festsetzung der erforderlichen Bewilligungsbedingungen erfolgt über die Regierung von Oberbayern.
Ulrike Scharf betont „ich setze mich dafür ein, dass der Freistaat Bayern bei dringlich erforderlichen Baumaßnahmen auch weiterhin fest an der Seite seiner Kommunen steht.“
349.000 € für Wifling
Quelle: Ulrike Scharf, MdL
06.05.2022
Wörth
Scharf: Staatsregierung steht den Kommunen zur Seite
Scharf: Staatsregierung steht den Kommunen zur Seite
Der Neubau der Eisenbahnüberführung Harlachener Straße in Wifling ist durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als förderfähig anerkannt worden.Die Staatsministerin Stimmkreisabgeordnete Ulrike Scharf erklärt „ich freue mich sehr, dass das Bauvorhaben im Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden aufgenommen worden ist. Die bestehende Bahnüberführung ist schon 150 Jahre alt – ein Neubau ist dringend erforderlich.“
Die Gesamtkosten des Projektes betragen 3.691.000 Euro von denen voraussichtlich 581.000 Euro zuwendungsfähig sind. Bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme wird entsprechend des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) eine Festbetragsförderung in Höhe von 349.000 € in Aussicht gestellt. Die Abwicklung und die Festsetzung der erforderlichen Bewilligungsbedingungen erfolgt über die Regierung von Oberbayern.
Ulrike Scharf betont „ich setze mich dafür ein, dass der Freistaat Bayern bei dringlich erforderlichen Baumaßnahmen auch weiterhin fest an der Seite seiner Kommunen steht.“